Presseinformation


Digitale Zugänge bieten niedrigschwellige und passgenaue Erreichbarkeit in der psychosozialen Beratung

donum vitae begrüßt die Forderungen nach einer bundesweit geregelten digitalen Schwangerschaftskonfliktberatung

Bonn, 30. Juni 2025. „Wir unterstützen die Forderung der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister nach einer bundesweit einheitlichen Regelung der digitalen Schwangerschaftskonfliktberatung. Unsere Beratungsstellen sind bereits seit mehreren Jahren mit digitalen, datenschutzkonformen Beratungsformaten vertraut und arbeiten erfolgreich nach dem Konzept des Blended Counseling“, erklärt Dr. Olaf Tyllack, der Bundesvorsitzende von donum vitae e.V., anlässlich der Beschlüsse der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister sowie -senatorinnen und -senatoren der Bundesländer bei ihrer Konferenz (GFMK) am 26. und 27. Juni in Essen. Der GFMK-Antrag „Digitale Schwangerschaftskonfliktberatung bundeseinheitlich regeln“ fordert das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) auf, einen Gesetzentwurf zu erarbeiten. donum vitae fordert bereits seit Längerem eine einheitliche gesetzliche Grundlage zur digitalen Beratung. „Nach unserer Erfahrung handhaben die Bundesländer Fragen der digitalen Beratung aktuell noch sehr unterschiedlich, daher benötigen wir dringend eine bundesweite gesetzliche Regelung und transparente Standards zur digitalen Schwangerschafts(konflikt)beratung“, so Dr. Tyllack.

Rechtsgutachten bereits vorhanden

Eine bundesweit einheitliche Regelung sollte nach Ansicht von donum vitae das digitale Angebot im Verhältnis zur Präsenzberatung regeln sowie eine rechtssichere, qualitativ hochwertige und datenschutzkonforme Ausgestaltung und Umsetzung solcher Beratungsformate gewährleisten. „Auch die Finanzierung digitaler Beratungsformate muss auf Bundes- und Landesebene sichergestellt werden“, fordert Dr. Tyllack. donum vitae hat im Rahmen seines Bundesmodellprojektes „HeLB – Helfen. Lotsen. Beraten“ (von 2019 bis 2022 durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert) die Frage der Rechtmäßigkeit verschiedener digitaler Beratungsformate unter Berücksichtigung der verfassungs-, beratungs- und strafrechtlichen Vorgaben für die Schwangerschafts(konflikt)beratung durch ein Rechtsgutachten prüfen lassen. Das Gutachten von Prof. Dr. Dr. h.c. Michael Kubiciel (Geschäftsführender Direktor des Instituts für die gesamte Strafrechtswissenschaft der Universität Augsburg) bestätigte, dass das Schwangerschaftskonfliktgesetz und das Strafgesetzbuch digitalen Formaten der Schwangerschafts(konflikt)beratung nicht entgegenstehen. Hierbei sind insbesondere hohe datenschutzrechtliche Vorgaben bei der Übermittlung gesundheitsrelevanter Daten zu beachten. Die digitalen Beratungsangebote „Allgemeine Schwangerschaftsberatung“ und „Schwangerschaftskonfliktberatung inkl. Beratungsnachweis“ von donum vitae entsprechen den im Gutachten genannten rechtlichen Anforderungen. Dieses Rechtsgutachten hatte das BMFSFJ auch den Regierungen der Bundesländer zur Verfügung gestellt.

Digitale Formate gewährleisten das Recht auf Beratung

Die Lebenswelten haben sich durch die Digitalisierung rasant verändert. Diese Veränderungen machen sich auch im Bereich der psychosozialen Beratung bemerkbar. Dabei greift der Hinweis im GFMK-Beschlussdokument, digitale Formate könnten eine flexible und ortsunabhängige Beratung ermöglichen, aus Sicht von donum vitae zu kurz. So haben die Bundesländer den Auftrag, für ein flächendeckendes Angebot der Schwangerschafts(konflikt)beratungsstellen Sorge zu tragen. Neben räumlichen Entfernungen müssen jedoch verschiedene individuelle Hürden in den Blick genommen werden. „Das kann zum Beispiel eine akute Erkrankung oder eine psychische Belastung sein“, erklärt Dr. Tyllack. In solchen Fällen kann die Videoberatung eine passgenaue Alternative sein. Im HeLB-Projekt haben die Berater*innen umfassende Expertise auch im Umgang mit besonders vulnerablen und schwer erreichbaren Zielgruppen erlangt. Die digitalen Beratungsformate sind ein unerlässlicher Baustein im Konzept des Blended Counseling. Hier werden die spezifischen Vorzüge der jeweiligen Beratungssettings derart miteinander verknüpft, dass ein passgenaues Angebot entsteht, das den Bedürfnissen und dem Hilfebedarf der Ratsuchenden bestmöglich entspricht.

Digitale Beratungsformate bei donum vitae

Bereits seit fast zwanzig Jahren bietet donum vitae mit der schriftbasierten Onlineberatung ein erprobtes Instrument niedrigschwelliger Beratung an. Seit dem HeLB-Projekt können die donum vitae-Beratungsstellen die Schwangerschafts(konflikt)beratung auch per Video sowie nach dem Konzept des Blended Counseling durchführen. Alle digitalen Angebote erfolgen unter Beachtung der Datenschutz- und Schweigepflichtvorgaben. 

Das Rechtsgutachten finden Sie auf der Homepage des donum vitae Bundesverbandes: https://donumvitae.org/service/rechtsgutachten

Informationen zum Bundesmodellprojekt „HeLB – Helfen. Lotsen. Beraten.“: https://donumvitae.org/ueber-uns/modellprojekt-helb

Informationen zu den Beratungsangeboten von donum vitae:

https://schwangerschaftsberatung.donumvitae.org

Informationen zu donum vitae: https://donumvitae.org/service/presse

donum vitae e.V.

donum vitae bietet als einer der größten Träger bundesweit an 200 Orten Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung an. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzen wir uns für den Schutz des ungeborenen Lebens und für die Würde von Frau, Mann und Kind ein. In Politik und Gesellschaft engagieren wir uns für ein kindgerechtes und familienfreundliches Umfeld.

donum vitae berät, informiert und begleitet in allen Fragen rund um Schwangerschaft und im Schwangerschaftskonflikt. Darüber hinaus bieten wir psychosoziale Beratung im Kontext von Pränataldiagnostik oder bei unerfülltem Kinderwunsch sowie Veranstaltungen zur sexuellen Bildung und sexualpädagogischen Prävention an und vermitteln konkrete Hilfe und Unterstützung. Die Beratung von donum vitae ist kostenlos und vertraulich, auf Wunsch auch anonym. Sie steht allen Ratsuchenden offen – unabhängig von Nationalität, Konfession und sexueller Orientierung.

Die rund 320 Beraterinnen und Berater von donum vitae werden von mehr als 1.000 ehrenamtlich Engagierten in 13 Bundesländern unterstützt. Der Verein wurde 1999 gegründet und ist gemeinnützig. Die staatlich anerkannten Beratungsstellen von donum vitae sind berechtigt, einen Beratungsnachweis gemäß § 219 StGB auszustellen.

Weitere Informationen unter www.donumvitae.org