Mr. Jackson
@mrjackson

Schwangerschaftskonflikt

Sie sind schwanger und wissen nicht,
was Sie tun sollen … 

Wir suchen gemeinsam mit Ihnen nach Lösungsmöglichkeiten und besprechen Perspektiven für die Zukunft.

Wir informieren Sie über finanzielle Hilfen,
z. B. Elterngeld, Kindergeld, Unterhalt.

Wir beantworten medizinische und rechtliche Fragen, wenn Sie an einen Schwangerschaftsabbruch denken.

Auf Wunsch erhalten Sie nach erfolgter Beratung eine Beratungsbescheinigung nach § 219 StGB.

Sie können sich auch nach einem Abbruch zur Beratung melden.

Wir begleiten Sie auch nach der Geburt und unterstützen sie in der Aktivierung von Ressourcen und beim Aufbau eines tragenden Netzwerks. Unsere Beratungsstelle hat auch Angebote in den Frühen Hilfen, z. B. im Kurssysstem „Fit für´s Kind“.

Rechtliche Grundlagen der Beratung

Wir sind eine staatlich anerkannte Schwangerschafts-beratungsstelle. Unsere Beratungsgrundlage ist das Grundgesetz, das Strafgesetzbuch §§ 218/219 und das Schwangerschaftskonfliktgesetz (§§ 2-7).

Ein Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland rechtswidrig, jedoch unter bestimmten Voraussetzungen straffrei. Dazu gehört die Beratung, für die Sie deshalb einen schriftlichen Nachweis erhalten.
Der Schwangerschaftsabbruch darf frühestens am 3. Tag nach der Beratung, spätestens in der 12. Woche nach der Empfängnis durchgeführt werden. Ohne einen Beratungsnachweis darf kein Arzt einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen.
(Ausnahmen: medizinische und kriminologische Indikation)

Die Beratung ist, wie im Gesetz formuliert, zielorientiert zum Schutz des ungeborenen Lebens und zugleich ergebnisoffen, so dass letztlich Sie die Entscheidung treffen.