Kostenübernahme von rezeptpflichtigen Verhütungsmitteln für Einwohnerinnen der Stadt Freiburg, die Leistungen nach SGB II, SGB XII oder AsylbLG erhalten
Ein Angebot der Stadt Freiburg für Einwohnerinnen der Stadt Freiburg
Wer kann einen Antrag stellen?
- Sie sind über 22 Jahre alt und Einwohnerin der Stadt Freiburg?
- Sie beziehen aktuell Leistungen vom Jobcenter (ALG II) oder vom Sozialamt (Grundsicherung)?
Wenn diese Punkte auf Sie zutreffen, können Sie eine Kostenübernahme für rezeptpflichtige Verhütungsmittel beantragen.
Im Bezug von Asylbewerberleistungen:
Antrag bitte direkt beim Amt für Migration und Integration stellen beim zuständigen Sachbearbeiter
Wie gehe ich vor?
Bitte vereinbaren Sie einen Termin und bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- Ausweis oder Pass
- aktueller Bescheid über den laufenden Bezug von Leistungen nach dem Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung
- ärztliches Rezept über rezeptpflichtiges Verhütungsmittel
- Apothekenrechnung oder Kostenvoranschlag des Arztes mit Kontoverbindung
Die Überprüfung der Voraussetzungen und die Antragsstellung können bei einer der folgenden Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen stattfinden.
- donum vitae
- profamilia
- Diakonisches Werk
- Sozialdienst katholischer Frauen
Wo reiche ich Folgerezepte ein?
Amt für Soziales und Senioren
Abteilung 2, Sekretariat
Fehrenbachallee 12, 79106 Freiburg
Tel. 0761/201 3601