Die Beratung

Wen beraten wir?

Schwangere Frauen, werdende Väter und Paare,
unabhängig von Nationalität und Religionszugehörigkei

  • die Fragen haben zu Schwangerschaft und Geburt,
    zu Partnerschaft und Familie,
    zum Umgang mit vorgeburtlicher Diagnostik.
  • die unsicher sind, was sie tun sollen.
  • die nicht wissen, wie es finanziell weitergehen soll.
  • die über einen Schwangerschaftsabbruch nachdenken.
  • die Fragen haben zu Familienplanung und Sexualität.
  • die ein Kind mit Behinderung erwarten und nun ratlos sind.
  • die sich über vorgeburtliche Diagnose Gedanken machen.

Wir begleiten Sie nach der Geburt bis zum 3. Lebensjahr des Kindes.
Eine anonyme Beratung ist auf Wunsch möglich.

Wir beraten Eltern mit
  • Frühgeborenen
  • Zwillingen/ Mehrlingen

Hier unsere Angebote in Frühe Hilfen

Beratung zur Übernahme von Kosten zur Verhütung:
Frauen, die in Freiburg wohnen und Bürgergeld oder Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz beziehen können bei donum vitae einen Antrag auf Erstattung von Kosten für Verhütungsmitteln beantragen.
Dies ist eine Leistung der Stadt Freiburg für Freiburger Bürgerinnen.

Wie beraten wir?

Wir hören Ihnen zu.

Wir unterstützen Sie bei der Entscheidungsfindung.

Wir informieren Sie über finanzielle und praktische Hilfen.

Wir sprechen mit Ihnen über medizinische, rechtliche und ethische Fragen.

Wir entwickeln mit Ihnen Problemlösungen und überlegen gemeinsam Perspektiven.

Wir respektieren Ihre Entscheidung.

Wir begleiten Sie nach der Geburt.

Wir lassen Sie auch nach einem Schwangerschaftsabbruch nicht allein.


Wir sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Mehrere Gespräche sind möglich.



Rechtliche Grundlagen der Beratung

Wir sind eine staatlich anerkannte Schwangerschaftsberatungsstelle. Unsere Beratungsgrundlage ist das Grundgesetz, das Strafgesetzbuch §§ 218/219 und das Schwangerschaftskonfliktgesetz (§§ 5 - 3).

Ein Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland rechtswidrig, jedoch unter bestimmten Voraussetzungen straffrei. Dazu gehört die Beratung, für die Sie deshalb einen schriftlichen Nachweis erhalten.
Der Schwangerschaftsabbruch darf frühestens am 3. Tag nach der Beratung, spätestens in der 12. Woche nach der Empfängnis durchgeführt werden. Ohne einen Beratungsnachweis darf kein Arzt einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen.
(Ausnahmen: medizinische und kriminologische Indikation)

Die Beratung ist, wie im Gesetz formuliert, zielorientiert zum Schutz des ungeborenen Lebens, und zugleich ergebnisoffen, so dass letztlich Sie die Entscheidung treffen.