Schwangere Frauen, werdende Väter und Paare,
unabhängig von Nationalität und Religionszugehörigkeit
Wir begleiten Sie nach der Geburt bis zum 3. Lebensjahr des Kindes.
Eine anonyme Beratung ist auf Wunsch möglich.
Beratung zur Übernahme von Kosten zur Verhütung:
Frauen, die in Freiburg wohnen und Bürgergeld oder Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz beziehen können bei donum vitae einen Antrag auf Erstattung von Kosten für Verhütungsmitteln beantragen.
Dies ist eine Leistung der Stadt Freiburg für Freiburger Bürgerinnen.
Wir hören Ihnen zu.
Wir unterstützen Sie bei der Entscheidungsfindung.
Wir informieren Sie über finanzielle und praktische Hilfen.
Wir sprechen mit Ihnen über medizinische, rechtliche und ethische Fragen.
Wir entwickeln mit Ihnen Problemlösungen und überlegen gemeinsam Perspektiven.
Wir respektieren Ihre Entscheidung.
Wir begleiten Sie nach der Geburt.
Wir lassen Sie auch nach einem Schwangerschaftsabbruch nicht allein.
Wir sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Mehrere Gespräche sind möglich.
Wir sind eine staatlich anerkannte Schwangerschaftsberatungsstelle. Unsere Beratungsgrundlage ist das Grundgesetz, das Strafgesetzbuch §§ 218/219 und das Schwangerschaftskonfliktgesetz (§§ 5 - 3).
Ein Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland
rechtswidrig, jedoch unter bestimmten Voraussetzungen straffrei. Dazu
gehört die Beratung, für die Sie deshalb einen schriftlichen Nachweis
erhalten.
Der Schwangerschaftsabbruch darf frühestens am 3. Tag nach der Beratung, spätestens in
der 12. Woche nach der Empfängnis durchgeführt werden. Ohne einen
Beratungsnachweis darf kein Arzt einen Schwangerschaftsabbruch
vornehmen.
(Ausnahmen: medizinische und kriminologische Indikation)
Die Beratung ist, wie im Gesetz formuliert, zielorientiert zum Schutz des ungeborenen Lebens, und zugleich ergebnisoffen, so dass letztlich Sie die Entscheidung treffen.